Freitrassen können nur gebaut und betrieben werden, wenn ihre Nutzung rechtlich abgesichert ist.
Neben der dinglichen Eintragung ins Grundbuch ist die schuldrechtliche Sicherung der Trasse durch vertragliche Vereinbarungen ein zentraler Baustein in der Projektentwicklung – schnell, flexibel und rechtlich belastbar.
Wir übernehmen für Sie die schuldrechtliche Sicherung von Freitrassen – von der Eigentümerkommunikation über die Vertragsgestaltung bis zur strukturierten Dokumentation.
Die schuldrechtliche Sicherung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Projektträger, die das Recht zur Nutzung der Fläche für Trassenzwecke regelt – ohne dass das Grundbuch geändert werden muss.
Diese Form der Flächensicherung ist besonders in frühen Projektphasen wichtig, um flexibel zu bleiben, Verhandlungen zu beschleunigen und Genehmigungsprozesse voranzubringen. Wir kümmern uns um die strukturierte Umsetzung – rechtlich fundiert, projektbezogen und nachvollziehbar.
Direkter Kontakt, transparente Kommunikation und Vorbereitung auf die Vertragsverhandlung.
Individuelle Vereinbarungen zur Nutzung von Trassenflächen, abgestimmt auf Projektlaufzeiten und -zwecke.
Digitale Archivierung, Nachweisführung für Behörden und Genehmigungsträger
Die schuldrechtliche Sicherung eignet sich besonders für Projekte mit hoher Planungsgeschwindigkeit oder in frühen Projektstadien, z. B. bei Ausschreibungen, Machbarkeitsstudien oder Vorplanungen.
Sie ist kostengünstiger und schneller als die Grundbucheintragung, flexibel anpassbar und kann bei Bedarf später in eine dingliche Sicherung überführt werden.
Durch eine frühzeitige und strukturierte Flächensicherung entsteht Rechtssicherheit und Zugriffsklarheit vor Baubeginn, der Bauablauf wird effizienter, weil keine Genehmigungen oder Freigaben kurzfristig fehlen. Die technische Kompetenz unseres Teams ermöglicht eine fachliche Begleitung auf Wunsch. Die gesamte Kommunikation und Abstimmung wird nachvollziehbar dokumentiert – das schafft Transparenz, Vertrauen und verhindert spätere Konflikte oder Nachforderungen.
Freitrassen schuldrechtlich sichern
Identifikation relevanter Flurstücke, Kontaktaufnahme und Kommunikation auf Augenhöhe.
Abschluss schuldrechtlicher Gestattungsverträge inklusive Rücklauf, Fristenüberwachung und Nachverfolgung.
Definition der betroffenen Flächen, Abstimmung mit der Trassenplanung, Einzeichnung in Lagepläne.
Vorlage der Verträge als Nachweis für Genehmigungsverfahren, Koordination mit Projektbeteiligten.
Zentrale, rechtssichere Ablage aller Vereinbarungen – jederzeit verfügbar und revisionssicher.
Unser Bauingenieurteam unterstützt bei Bedarf Trassenverlauf, Bauvorbereitung und Umsetzung.
Die schuldrechtliche Sicherung ist vertraglich, aber nicht im Grundbuch eingetragen. Sie ist schneller und günstiger umzusetzen – jedoch nicht grundstücksbindend bei Eigentümerwechsel.
In vielen Fällen: ja. Sie gilt als belastbarer Nachweis der Flächennutzung im Genehmigungsverfahren – insbesondere in der Vorplanung.
Verträge müssen ggf. erneuert werden. Alternativ kann auf Wunsch später eine dingliche Eintragung veranlasst werden.
Je nach Eigentümerstruktur meist 4–8 Wochen – schneller als die notarielle Eintragung.
Sichern Sie Ihre Trassenprojekte rechtlich ab, bevor die Planung ins Stocken gerät. Mit unserer schuldrechtlichen Freiflächensicherung schaffen Sie einen belastbaren Rahmen für Genehmigung, Trassenführung und spätere Umsetzung.
Freitrassen schuldrechtlich sichern
Schnelle und effiziente Sicherung von geeigneten Standorten für Windkraftanlagen.
Ganzheitliche Betreuung von der Planung bis zur Fertigstellung Ihres Windkraftprojekts.
Überwachung aller Bauphasen, um höchste Qualitätsstandards sicherzustellen.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, um eine Bewertung Ihres Grundstücks zu erhalten.