Hausanschlussbegehung
Was ist eine Hausanschlussbegehung?
Eine Hausanschlussbegehung dient dazu den Verlauf der Glasfaserleitung auf Ihrem Grundstück, die Position der Hauseinführung sowie den Installationsort der Anschlussbox(en) in Ihrem Gebäude zu bestimmen. Nachdem Sie Ihren Glasfaseranschluss beim Netzbetreiber erfolgreich beantragt haben, bildet die Hausanschlussbegehung den ersten Schritt für die Realisierung des Anschlusses.
Unser Service Center meldet sich bei Ihnen zur Vereinbarung eines Termins für die Hausanschlussbegehung.
So läuft Ihr Termin ab
Terminvorbereitung
Um nicht allzu viel Ihrer Zeit in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie folgende Punkte, insofern möglich, bereits im Vorfeld des Termins zu klären bzw. vorzubereiten:
- Bitte gewähren Sie unserem Mitarbeiter Zugang zum Grundstück, zum Gebäude und zu den entsprechenden Räumlichkeiten.
- Bitte überlegen Sie (insofern möglich) bereits im Vorfeld, an welcher Stelle die Glasfaserleitung ins Haus eingeführt werden soll. Innerhalb des ausgewählten Raumes muss im Bereich von 1,5 Meter um den Hauseinführungspunkt eine freie Wandfläche von 40x40cm zur Verfügung stehen.
- Wenn Sie als Grundstückseigentümer nicht selbst vor Ort sein können, muss in der Regel eine zeichnungsberechtigte Person mit einer ausgefüllten und unterzeichneten Vollmacht anwesend sein. Eine Vorlage für eine vollständige Vollmacht können Sie über unser Service Center anfragen. (E-Mail: service-center@deutscher-bauservice.de)
- Wenn sich private Fremdleitungen oder Hindernisse (z.B. Gastank) auf Ihrem Grundstück befinden, ist es hilfreich, wenn Sie die entsprechenden technischen Zeichnungen und/oder Lagepläne im Vorfeld raussuchen.
- Sollten Leerrohre vorhanden sein, die Sie nutzen möchten, müssen diese leer sein, einen Innendurchmesser von mindestens 25mm haben und bestenfalls mit einem Zugdraht versehen sein. Grundsätzlich müssen Leerrohre im Besitz des Grundstückseigentümers sein und dürfen sich nicht im Eigentum z.B. eines fremden Netzbetreiber befinden.
So erkennen Sie unsere Mitarbeiter
Um sicherzugehen, dass es sich bei der Person, die vor Ihnen steht, um unseren Mitarbeiter handelt, schauen Sie sich gerne an, wie wir uns ausweisen:
Unser Mitarbeiter trägt seinen Ausweis offen an seiner Jacke bzw. seinem Oberteil. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, dürfen Sie ihn gerne ansprechen.
Auf dem Ausweis unseres Mitarbeiters sind folgende Merkmale zu erkennen:
1. Logo des Deutschen Bauservice
2. Lichtbild unseres Mitarbeiters
3. Vollständiger Name des Mitarbeiters
4. Eindeutige Identifikationsnummer
5. Telefonnummer des Deutschen Bauservice
Häufig gestellte Fragen
Hauseinführungspunkte sind nur im Kellergeschoss und Erdgeschoss bis zu einer Höhe von 1,2 Meter über dem Boden zulässig. Für Hauseinführungspunkte über dieser Höhe ist ein Gerüst notwendig, das vom Anschlussnehmer gestellt und aufgebaut werden muss. Wichtige Bedingung: Hauseinführungspunkte über 1,2 Meter müssen beim Netzbetreiber zulässig sein. Dies wird von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich gehandhabt.
- Die Oberfläche der Zuführungstrasse auf dem eigenen Grundstück kann unbefestigt oder gepflastert sein.
- Asphaltierte Flächen können im Trassenverlauf liegen und genutzt werden, der Ausgangszustand wird jedoch bei asphaltierten Flächen nur selten wiederhergestellt werden können.
- Betonierte Flächen werden nur in Ausnahmefällen für die Hausanschlusstrasse genutzt.
- Geflieste Flächen und Treppenstufen im Bereich der Hauseinführung sind, wenn möglich, zu meiden.
In der Regel beträgt die Verlegtiefe des Glasfaserleerrohrs ca. 60cm.
Bei der Hausanschlussbegehung kann unser Mitarbeiter nur aufzeigen, wie voraussichtlich gebaut werden wird. Die finale Entscheidung, ob beispielsweise mit einer Erdrakete oder mit einer offenen Bauweise gearbeitet wird, liegt beim zuständigen Tiefbauunternehmen.
Da unser Mitarbeiter seine Routenplanung selbst übernimmt und die Termine eines Tages sich in der Regel nicht in der gleichen Straße befinden, verwenden wir größere Zeitfenster. So wird gewährleistet, dass trotz kurzfristiger Hindernisse in Form von zeitintensiveren Hausanschlussbegehungen, Straßensperrungen oder Staus ihr Termin am entsprechenden Tag dennoch stattfinden kann.